Gerichtsgutachten
Im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung beauftragt der/die Richter(in) unser Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Gutachtens. Das Gutachten beantwortet dabei durch den/die Richter(in) gestellte Fachfragen, die er/sie im sogenannten Beweisbeschluss, einem Bestandteil der Prozessakte, formuliert hat. Die auch für den nicht Baufachmann verständliche Beantwortung der Fachfragen durch den Sachverständigen im Rahmen eines Gutachtens soll dem/der Richter(in) dazu dienen, umfassende Informationen über komplexe technische Sachverhalte zu erlangen.
Privatgutachten
Auch private oder juristische Personen können ein sog. „Privatgutachten“ beauftragen. Deren Umfang wird im Rahmen eines Ortstermins festgelegt. Privatgutachten beinhalten eine klare Fragestellung an den Sachverständigen, eine Schadensdokumentation, ggf. eine Sanierungsempfehlung sowie eine Kostenschätzung.
Häufige Fragestellungen:
„Handelt es sich bei der Ursache des Schimmelpilzschadens um einen Baumangel oder ein nicht angepasstes Nutzerverhalten?“
„Entspricht die ausgeführte Handwerksleistung (z.B. Abdichtungen) den anerkannten Regeln der Technik bzw. ist diese gebrauchstauglich?“
„Welcher Sanierungsaufwand ist bei dem Erwerb einer Immobilie zu erwarten?“
„Liegt eine Belastung durch Innenraumschadstoffe vor, die eine Nutzung beeinträchtigen?“