Wir erstellen eine Vielzahl an Gerichtsgutachten sowie auch privat beauftragte Gutachten.
Im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung beauftragt der/die Richter(in) unser Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Gutachtens. Das Gutachten beantwortet dabei durch den/die Richter(in) gestellte Fachfragen, die er/sie im sogenannten Beweisbeschluss, einem Bestandteil der Prozessakte, formuliert hat.
Die auch für den nicht Baufachmann verständliche Beantwortung der Fachfragen durch den Sachverständigen im Rahmen eines Gutachtens soll dem/der Richter(in) dazu dienen, umfassende Informationen über komplexe technische Sachverhalte zu erlangen.
Gilt es, einen technischen Sachverhalt möglichst schnell zu dokumentieren, da er sich zeitlich verändern kann (z.B. ein Wasserschaden durch einen Leitungsschaden, der sofort zur Vermeidung von Folgeschäden schnell behoben werden muss), kann das Gericht auf Antrag eine Beweissicherung beauftragen. Dabei wird durch einen i.d.R. öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen dem eigentlichen Prozess vorausgehend der Ist-Zustand in einem Gutachten dokumentiert.
Auch private oder juristische Personen können ein sog. „Privatgutachten“ beauftragen. Deren Umfang wird im Rahmen eines Ortstermins festgelegt. Privatgutachten beinhalten eine klare Fragestellung an den Sachverständigen, eine Schadensdokumentation, ggf. eine Sanierungsempfehlung sowie eine Kostenschätzung.
Häufige Fragestellungen lauten wie folgt: